Aktuelles
Die Fraktion der Freien Wähler Straubing-Bogen behandelte in ihrer Sitzung am Samstag im Gasthaus Falter, Straubing, den auf Grund von Sonderausgaben notwendigen Nachtragshaushalt für das Jahr 2020. Der Nachtragshaushalt ist unabwendbar, da zusätzliche Ausgaben und Investitionen in großem Umfang im Verhältnis zu den bereits geplanten Gesamthaushalt getätigt wurden und noch weitere durch die Corona-Pandemie anfallen werden. Nach der Auslösung des Katastrophenfalls am 16.03.2020 durch den Freistaat Bayern sind erhebliche Kosten in den Bereichen Beschaffung von Infektionsausrüstung, Durchführung von Quarantäne-Maßnahmen und Testung von möglichen Corona-Infizierten entstanden. Diese müssen nun abgedeckt werden.
Besonders bemerkenswert ist die Entwicklung im Bereich der Kosten im Rahmen des SGB II (Hartz IV). Hier ist die Kostensteigerung auf den Anstieg der Bedarfsgemeinschaften auf ca. 30 Prozent Neuanträge in den Monaten März und April zurückzuführen. Hierbei werden die Neubewilligungen im Zeitrahmen vom 01.03.2020 bis 30.9.2020 gesondert behandelt.
Anerkennenswert ist hierbei die Vorgehensweise des Bundes aufgrund der Corona bedingten Steuerausfälle der Kommunen die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft um 25 Prozentpunkte zu erhöhen. Allein diese Maßnahme bringt Einnahmen in Höhe von rund einer Million Euro.
Der Vermögenshaushalt ist geprägt von Investitionen die auf Grund von Corona vorgezogen werden mussten oder direkt im Zusammenhang stehen.
Hier sind insbesondere die Kosten im Bereich Software und Ausstattung von Arbeitsplätzen bis hin zum Home-Office zu benennen. Zusätzlich kommt die Beschaffung von Zusatzausstattungen in den Schulen hinzu, bei denen der Landkreis als Träger fungiert.
Die „Sonderausgaben“ des Nachtragshaushaltes des Landkreises Straubing-Bogen sind durch Rücklagen gedeckt und erfordern keine Kreditaufnahme. Die Fraktion der Freien Wähler geht allerdings davon aus, die Ausgaben im Rahmen des Katastrophenfalls größtenteils wieder erstattet zu bekommen.
Als nicht nachvollziehbar wird von der Fraktion der Freien Wähler allerdings die im Haushalt beinhaltete Ausgliederung der VHS in eine gemeinnützige GmbH angesehen.
Derzeit liegen den Fraktionen weder eine geplante Satzung noch ein Finanzierungskonzept vor. Auch steht nicht fest, wer Gesellschafter dieser GmbH sein soll. Es kann unter keinen Umständen hingenommen werden die VHS als Regiebetrieb des Landkreises auszugliedern, ohne die Gemeinden in diesen Prozess einzubinden. Sie sind Aufgabenträger der Erwachsenenbildung und müssen in alle Entscheidungen mit eingebunden werden, da sie die Kosten direkt vor Ort oder indirekt über den Landkreis tragen. Die Freien Wähler werden sich insbesondere mit diesem Sachverhalt beschäftigen und eigene Vorschläge einbringen.