Kreisvorsitzender Ludwig Waas, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Kreisrat Bernhard Krempl. (Foto: FW Straubing-Bogen).

16.09.2019
Wird das Rechtwesen zur Beliebigkeit?

Die Nachricht aus dem Geiselhöringer Wahlfälschungsprozess auf unbestimmte Zeit verschoben wird, hat bei den Wählerinnen und Wählern im Landkreis Straubing-Bogen für mehr als Kopfschütteln und Unverständnis gesorgt. Nach 4maliger Verschiebung ist kein Ende in Sicht.

Fast 6 Jahre liegt nun die Wahlfälschung zurück; rund 70 000 Wahlberechtigte Landkreisbürger, hunderte von Wahlhelfern und eine ebenso hohe Zahl von Kandidatinnen und Kandidaten warten nach wie vor auf die rechtliche Aufarbeitung des größten Wahlskandals in der Bundesrepublik Deutschland. Nachdem die rumänischen Helfer, die für die Tat „benutzt bzw. bezahlt wurden“, bereits rechtlich aufgearbeitet wurde und die betroffenen Personen ihre Strafen bezahlt haben, gilt für diejenigen Personen die von „langer Hand“ die Tat vorbereitet haben, offensichtlich ein anderes Rechtsverständnis.

Da die Aussagen der rumänischen Helfer in der Verhandlung äußert aufschlussreich waren und klare Aussagen zu ausführenden und anordnenden Personen zu Wahlfälschung gerichtlich dokumentiert sind, ist es umso unverständlicher, dass dieses Verfahren nicht abgeschlossen werden kann.

Nachdem bereits beim Verfahren gegen die rumänischen Helfer von Seiten der Rechtsvertreter der Beschuldigten die Dauer des Verfahrens als nicht-zumutbar eingeordnet wurde und dies sich nach ihrer Meinung strafmindernd auswirken muss, ist es umso schleierhafter, dass der von Gericht selbst angesetzte Termin nun aufgehoben wurde, weil angeblich kein Richter zu Verfügung steht.

Für den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Geiselhöring Bernhard Krempl, und den Kreisvorsitzenden der Freien Wähler Ludwig Waas, ist es vollkommen unverständlich, dass dies bei der Bedeutung des Verfahrens ohne Rückkoppelung mit dem Bayerischen Justizministerium von statten ging. Sie haben deshalb den bayerischen Wirtschaftsminister und stellvertretenden Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger eingeschaltet, und überreichten ihm die Chronologie der bisherigen Aufarbeitung des Wahlskandals Geiselhöring.

Die Aufhebung des Gerichtstermins von Seiten des Gerichtes in Regensburg wirft ein deutliches Schlaglicht auf die Rechtsprechung im Freistaat Bayern. Wenn offensichtlich seit Jahren feststeht, dass die Gerichte aufgrund Arbeitsüberlastung nicht mehr in der Lage sind zeitnah Recht zu sprechen, so wird der Rechtsstaat in Frage gestellt und in seinen Fundamenten erschüttert. Es kann nicht sein, dass überlastete Richter und Gerichte in Zukunft auch noch entscheiden müssen, welche Fälle einfach abgearbeitet werden können und deshalb zur Rechtsprechung herangezogen werden, während zeitaufwendige Verfahren, die eine umfangreiche Vorbereitung benötigen von Seiten der überlasteten Gerichte nicht mehr abgearbeitet werden können.

Die beiden Vertreter der Kommunalpolitik richteten den dringenden Appell an den stellvertretenden Ministerpräsidenten in Bayern für eine geordnete Rechtsprechung zu sorgen. Minister Hubert Aiwanger versprach, sich er der Sache umgehend anzunehmen wird.

Bernhard Krempl und Ludwig Waas betonten in ihren Aussagen, dass sowohl Wählerinnen und Wähler, sowohl auch die betroffenen politischen Gruppierungen im Landkreis, sowie die vielen ehrenamtlichen Wahlhelfer ein Anrecht gegenüber dem Rechtsstaat haben, dass der Tatvorwurf noch in einem  Verfahren vor der nächsten Kommunalwahl am 15. März 2020 eröffnet wird. Dies müsste von Seiten des Freistaates Bayern höchste Verpflichtung gegenüber allen ehrenamtlich politisch Tätigen im Landkreis Straubing-Bogen sein. Es ist auch der Grundstein für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen allen Gruppierungen. (Text: Bernhard Krempl)